Login  Passwort  
 Passwort vergessen?  Anmelden
Fotografie ist unsere Welt
Startseite Mietstudios Fotogalerie Modelkartei Fotogeschenke Leseproben
Google
fotofenster.de
Web
eMail
Name 




  MODELKARTEI   MODELVERTRAG 

Modelvertrag

direkt zum Vertrag!


Auf der folgenden Seite haben Sie die Möglichkeit einen Modelvertrag zu beziehen, der in Zusammenarbeit mit dem fotofenster.de - Rechtsberater erstellt wurde.

Worum es sich bei einem Modelvertrag handelt und wieso man diesen als Fotograf sowie als Model benötigt, möchten wir nun kurz erläutern.


Die wichtigsten Bestandteile eines Modelvertrages sind die, die den Gegenstand des Vertrages, die Nutzung der Fotografien bzw. des Aufnahmematerials, sowie das Honorar regeln.

Der "Gegenstand des Vertrages" sagt aus, für welche Einsatz- bereiche das Model gebucht wird. Sind es Portraitaufnahmen im Studio, Bademoden outdoor oder eine der vielen anderen Möglichkeiten. Dieser Teil des Modelvertrages ist so wichtig, weil der Fotograf oder Auftraggeber nicht mitten in einem Shooting vom Model verlangen kann und darf, andere Dinge als die im Vertrag geregelten zu tun. Steht im Vertrag also, dass das Model in dem vereinbarten Shooting Bademoden auf dem Catwalk trägt, so kann keiner von ihr verlangen, auch Dessous zu präsentieren.

Für Model und Fotograf sehr wichtig sind die Punkte "Nutzung der Fotografien bzw. des Aufnahmematerials" und "Honorar" eines Modelvertrages.
Die Nutzung der Fotografien muss genau festgelegt sein. Da ein Model keine berühmte Persönlichkeit der Zeitgeschichte ist, ist eine Veröffentlichung der Fotos nur möglich, wenn das Model damit einverstanden ist und das auch so im Modelvertrag steht. Worüber sich viele nicht im Klaren sind, laut Gesetz bedeutet eine Veröffentlichung schon eine Publikation im engsten Freundeskreis oder die private Wohnung mit den Fotos zu schmücken. 
Der Gesetzgeber schreibt ganz klar im § 22 des Kunsturhebergesetzes vor, dass Bildnisse nur mit dem Einverständniss der abgebildeten Person veröffentlicht werden dürfen. Was sehr viele Models aber nicht wissen, im zweiten Satz steht auch, dass die Einwilligung zur Veröffentlichung im Zweifel als erteilt gilt, wenn die abgebildete Person für das Abbilden ein Honorar bekommt. 
Sehr zum Nachteil des Models kann es sich also auswirken, wenn der Fotograf bzw. Auftraggeber dem Model für das Shooting ein Honorar zahlt, aber die Nutzungsrechte der Fotografien nicht eindeutig oder gar nicht geklärt sind.


Zitat § 22 Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild)

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des  Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.                                      


Um solchen und anderen Stolperfallen zu entgehen, haben wir einen professionellen Modelvertrag erarbeitet, der diese und noch weitere Punkte regelt.
Sie können ihn ausdrucken und von Hand ausfüllen oder direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
Durch die Auflistung der einzelnen Überschriften bekommen Sie einen Eindruck des Vertrages:


§ 1. Vertragsparteien
§ 2. Gegenstand des Vertrages
§ 3. Nutzung der Fotografien / des Aufnahmematerials
§ 4. Namensnennung
§ 5. Abzüge / Nutzungsrechte für das Model
§ 6. Honorar / Reisekosten
§ 7. Sonstige Abreden
§ 8. Einverständnis des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen


Download Modelvertrag
Copyright ©2012 by fotofenster.de